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Lawrence Weiner

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Es freut uns ganz besonders, Ihnen als unsere nächste Ausstellung eine Einzelpräsentation des Amerikaners Lawrence Weiner (*1942 in der Bronx, New York) ankündigen zu dürfen. Lawrence Weiner ist einer der Topstars der internationalen Kunstszene.

Er wird zwei direkt auf die Räume der Galerie bezogene Arbeiten "FIRE + WATER / SALT + PEPPER" und "UP / UP & AWAY" realisieren.

Nach mehrjährigem Experimentieren mit plastischer Darstellung und Malerei, entschied Weiner 1967, dass Sprache und ihre darstellenden Fähigkeiten allein genügen als Übermittlerin der visuellen Bedeutung seiner Arbeiten. Seither ersetzt er konventionelle Kunstmaterialien und -prozeduren durch deren Beschreibung. Seine Werke existieren als sprachliche Aussagen ("Statements") die konkret Form annehmen als geschriebene (auf verschiedenste Materialien gedruckte oder auf eine Wand gemalte) oder gesprochene Worte, Wortfolgen, Sätze oder darauf bezogene grafische Elemente. Seine Statements können, wie anfänglich vor allem verwendet, generelle Herstellungsanweisungen für Skulpturen oder spezifische Ausführungsanweisungen sein; plastische Elemente, Grundzüge oder Prozesse, die in Beziehung zur künstlerischen Arbeit stehen, beschreiben. Letztlich gemeinsam ist seinen Arbeiten die Referenz zur realen, dreidimensionalen Welt, umgesetzt in Begriffe, die diesen Verweis noch in sich tragen. Weiner bezeichnet seine Arbeiten daher, als Skulpturen. Obwohl Weiner die Möglichkeit einer materiellen Ausführung seiner Werke nicht ausschliesst - er überlässt diese 'Re- Konstruktion' eines Werkes dem Gutdünken des Rezipienten, gleich ob Betrachter, Aussteller oder Besitzer des Werkes - stellt es keine notwendige Funktion seines Werkes dar. Die Beschreibung oder das Statement können genügen, um eine Vorstellung zu evozieren und so als Werk im Kopf des Betrachters Existenz zu erlangen. Beispiele wie "EIN 36 x 36 INCHES GROSSER AUSSCHNITT BIS AUF DEN GRUND DES LATTEN- ODER MAUERWERKS AUS EINER GIPSWAND ODER WANDPLATTEN", "ABGEBROCHEN" oder " UP, UP & AWAY" bewirken denn auch Vorstellungsprozesse von beinahe greifbarer Körperlichkeit.

Da Weiner bewusst die Flexibilität und die Mehrdeutigkeiten der Sprache in viele seiner Werke einfliessen, stehende Ausdrücke oder Redewendungen anklingen lässt, können diese innerhalb des beschriebenen Rahmens auf verschiedenen Ebenen unterschiedliche Bedeutungen annehmen, wenn ein Betrachter sie liest und im Kontext seiner Erfahrungen seine Vorstellungen realisiert. Auch ist der Gebrauch von Sprache in Weiners Plastiken keineswegs der Gebrauch als Poesie (auch wenn in diesen durchaus

Poetisches anklingen mag), er verweist vielmehr auf die erfahrungsabhängige Konstruktion der visuell-materiellen Realität in der Sprache, auf die dialektische Beziehung zwischen linguistischem Zeichen und der materiellen Referenz. "Es scheint, dass die im Werke Weiners entwickelte Logik in Richtung einer Auflösung aller unnötigerweise materiellen Konventionen der künstlerischen Produktion so sehr, wie gegen privilegierte Örtlichkeiten der Präsentation oder Rezeption tendiert, indem er diese als material-orientierte Einfälle vom eigentlichen Werk fernhält. Doch gleichzeitig stellt er diese grundlegenden Faktoren der Kunst einander gegenüber und pflegt ständig das Werk und seine vielfältigen Formen in einem unauflösbaren Netzwerk von Beziehungen. Weiners berühmte dreiteilige Darlegung, er benannte sie 'Absichtserklärung', die er im Herbst 1968 erstmals in 'Art News' publizierte (...), könnte als Basisformel der post- modernen Aesthetik bezeichnet werden, da sie jene Beziehungen und Bedingungen definiert, innerhalb derer die Produktion und Wahrnehmung des Kunstwerkes möglicherweise oder tatsächlich begründet sind."(Benjamin H.D. Buchloh) Hier die ins Deutsche übersetzte Fassung:

1. EIN KÜNSTLER KANN EIN WERK SELBER AUSFUHREN

2. EIN WERK KANN VON EINER ANDEREN PERSON HERGESTELLT WERDEN 3. EIN WERK BRAUCHT NICHT AUSGEFÜHRT ZU WERDEN

JEDE MÖGLICHKEIT IST GLEICHWERTIG UND ENTSPRICHT DER ABSICHT DES KÜNSTLERS. DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN ZUSTAND LIEGT BEIM EMPFÄNGER IM FALLE EINER ÜBERNAHME"

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